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Die Täterfreundlichkeit des Bundesgerichtshofs beim Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten
Ratio legis, Fehlschlag, Beendigung, Freiwilligkeit, «Denkzettel» - es gibt kaum ein zum Rücktritt vom Versuch gehörendes Thema, das nicht heftig umstritten war und ist. Die Lektüre der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten zeigt: die höchstrichterliche Rechtsprechung tendiert dazu, Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 StGB so auszulegen, dass dem Rücktrittsprivileg ein weiter Anwendungsspielraum eröffnet wird. Eine solche «Täterfreundlichkeit» widerspricht ...

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